Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2940
BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12 (https://dejure.org/2013,2940)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2013 - 2 BvE 11/12 (https://dejure.org/2013,2940)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 (https://dejure.org/2013,2940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 21 Abs. 1 GG
    Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Antrag einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität mangels Antragsberechtigung unzulässig - Fehlen eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei stellt keine Rechtsschutzlücke dar und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 21 Abs 2 GG, §§ 63 ff BVerfGG, § 13 Nr 5 BVerfGG, § 24 BVerfGG
    Antrag einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität mangels Antragsberechtigung unzulässig - Fehlen eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei stellt keine Rechtsschutzlücke dar und ...

  • Wolters Kluwer

    Forderung der Einleitung eines Verbotsverfahrens bei öffentlicher Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Partei (hier: NPD)

  • rewis.io

    Antrag einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität mangels Antragsberechtigung unzulässig - Fehlen eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei stellt keine Rechtsschutzlücke dar und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Forderung der Einleitung eines Verbotsverfahrens bei öffentlicher Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Partei (hier: NPD)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos

  • faz.net (Pressemeldung, 05.03.2013)

    NPD scheitert mit Antrag auf Verfassungstreue

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG zur Verfassungstreue - NPD scheitert mit Feststellungsanträgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag der NPD auf negative Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit ist unzulässig

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 05.03.2013)

    NPD scheitert mit Antrag auf Verfassungstreue

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Anträge der NPD in "Verbotsverfahren” verworfen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    NPD kann nicht ihre Verfassungskonformität vom Bundesverfassungsgericht feststellen lassen - BVerfG weist auch Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ab

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.11.2012)

    NPD lässt ihre Verfassungstreue gerichtlich prüfen

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 21, Art. 93 GG, §§ 13, 43 BVerfGG
    Erfolglose Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    NPD-Antrag in Karlsruhe: Nur ein PR-Coup

  • lto.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.11.2012)

    NPD will Verfassungstreue vom BVerfG feststellen lassen: "Damit wird die Partei nicht durchkommen"

  • spiegel.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.11.2012)

    Parteienrechtler hält Klage der NPD in Karlsruhe für sinnlos

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 133, 100
  • NVwZ 2013, 568
  • DÖV 2013, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen (vgl. BVerfGE 40, 287 m.w.N.).

    Jenseits der Frage einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage verbietet das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung staatlichen Stellen, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 40, 287 ; s. auch zu den grundrechtlichen Grenzen staatlicher Informationstätigkeit BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ; 113, 63 ).

    Ein derartiges Begehren wäre als Umgehung der §§ 43 ff. BVerfGG (oben B.I.1.) unzulässig und müsste zudem daran scheitern, dass die Antragstellerin nicht behaupten kann, das den Antragsgegnern in Bezug auf die Stellung eines Verbotsantrags zukommende Ermessen (vgl. BVerfGE 40, 287 ) sei auf Null reduziert.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 105, 279) habe demgegenüber klargestellt, dass regierungsamtliche Äußerungen, die keine diffamierenden oder verfälschenden Darstellungen enthielten, sondern im Rahmen der sachlich geführten Informationstätigkeit blieben, bereits den Schutzbereich der betreffenden Grundrechtsbestimmung nicht berührten.

    Jenseits der Frage einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage verbietet das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung staatlichen Stellen, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 40, 287 ; s. auch zu den grundrechtlichen Grenzen staatlicher Informationstätigkeit BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ; 113, 63 ).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Jenseits der Frage einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage verbietet das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung staatlichen Stellen, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 40, 287 ; s. auch zu den grundrechtlichen Grenzen staatlicher Informationstätigkeit BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ; 113, 63 ).

    Die Verfassungsschutzbehörden dürfen die Maßnahmen nur ergreifen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die dafür sprechen, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, und die belastenden Maßnahmen den rechtsstaatlichen Anforderungen namentlich der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 113, 63 ).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Dies ist beispielsweise bei der Beurteilung der Verfassungstreue eines Bewerbers anlässlich der Übernahme in ein Beamtenverhältnis im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG der Fall (vgl. BVerfGE 39, 334 ; s. auch, für disziplinarrechtliche Verfahren, BVerwGE 83, 136).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Bei Beeinträchtigungen ihrer Rechte steht der Partei und gegebenenfalls ihren Mitgliedern der Rechtsweg offen (vgl. BVerfGE 57, 1 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Jenseits der Frage einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage verbietet das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung staatlichen Stellen, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 40, 287 ; s. auch zu den grundrechtlichen Grenzen staatlicher Informationstätigkeit BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ; 113, 63 ).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Der erste Hilfsantrag, mit dem die Antragstellerin die Feststellung erstrebt, die Antragsgegner hätten sie in ihren Rechten aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt, indem sie öffentlich behaupteten, die Antragstellerin sei verfassungswidrig, aber das Verbotsverfahren bisher nicht eingeleitet hätten, ist zwar als Organklage statthaft (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 121, 30 ; stRspr), so, wie er begründet worden ist, aber unzulässig.
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Über die Gewährung effektiven Rechtsschutzes, auch für die Antragstellerin und ihre Untergliederungen, wacht das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris).
  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Dies ist beispielsweise bei der Beurteilung der Verfassungstreue eines Bewerbers anlässlich der Übernahme in ein Beamtenverhältnis im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG der Fall (vgl. BVerfGE 39, 334 ; s. auch, für disziplinarrechtliche Verfahren, BVerwGE 83, 136).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
    Der erste Hilfsantrag, mit dem die Antragstellerin die Feststellung erstrebt, die Antragsgegner hätten sie in ihren Rechten aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt, indem sie öffentlich behaupteten, die Antragstellerin sei verfassungswidrig, aber das Verbotsverfahren bisher nicht eingeleitet hätten, ist zwar als Organklage statthaft (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 121, 30 ; stRspr), so, wie er begründet worden ist, aber unzulässig.
  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 133, 100 ).

    Dabei vorgenommene Einschätzungen politischer Parteien als verfassungsfeindlich sind, soweit sie sich im Rahmen von Gesetz und Recht halten, Teil der öffentlichen Auseinandersetzung; die betroffene Partei muss sich dagegen mit den Mitteln des öffentlichen Meinungskampfes zur Wehr setzen (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 133, 100 ).

    Jenseits der Frage einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage verbietet es das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit der Bundesregierung, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 133, 100 ; früher bereits BVerfGE 40, 287 ).

    Erst wenn erkennbar wird, dass diese Debatte nicht entscheidungsorientiert, sondern mit dem Ziel der Benachteiligung der betroffenen Partei geführt wird, kommt eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 21 Abs. 1 GG in Betracht (BVerfGE 133, 100 ).

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

    Diesen Ansatz hat der Senat auch für die Beteiligung staatlicher Stellen an der öffentlichen Auseinandersetzung über die Einleitung eines gegen die Antragstellerin gerichteten Verbotsverfahrens aufgegriffen und ausgesprochen, dass das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung es staatlichen Stellen verwehrt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, NVwZ 2013, S. 568 , Rn. 22; zu Abwägungen bei negativen Werturteilen in Verfassungsschutzberichten über Presseerzeugnisse vgl. BVerfGE 113, 63 ).
  • VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15

    Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD

    Daher ist es staatlichen Stellen "untersagt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn diese Maßnahme bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich wäre und sich daher der Schluss aufdrängte, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhte" (so BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, juris Rn 20; Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, juris Rn 22; ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Denn insoweit macht sie eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status als Partei durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens geltend (vgl. grundlegend BVerfG, Plenarbeschluss vom 20. Juli 1954 - 1 PBvU 1/54 -, BVerfGE 4, 27 [30 f.]; speziell in Bezug auf Gemeinderatswahlen BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1957 - 2 BvH 1/56 -, BVerfGE 6, 367 [371 f.]; s. auch zuletzt BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, NVwZ 2013, 568 [569]; zur Geltendmachung des Verstoßes gegen Wahlrechtsgrundsätze auch Badura, in: Bonner Kommentar, 161. Lfg. [ Mai 2013 ] , Anhang zu Art. 38 Rn. 33).
  • VGH Bayern, 14.09.2023 - 10 CE 23.796

    Verfassungsschutz darf AfD beobachten

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Beobachtung einer politischen Partei durch die Verfassungsschutzbehörden mehrfach ausdrücklich gebilligt (B.v. 18.3.2003 - 2 BvB 1/01 u.a. - juris Rn. 77 f.; U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 418; vgl. auch B.v. 20.2.2013 - 2 BvE 11/12 - juris Rn. 24) und in seinem Urteil zum Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Folgendes ausgeführt (U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 418): "Die Möglichkeit nachrichtendienstlicher Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist Ausfluss des Prinzips der "streitbaren" oder "wehrhaften Demokratie", das vor allem in Art. 9 Abs. 2, Art. 18 und Art. 21 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankert ist und gewährleisten soll, dass Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 28, 36 ; 30, 1 ; 40, 287 ; 134, 141 ).
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

    Den dort genannten Vereinigungen oder Personen stehen gerichtliche Wege offen, dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit zu begegnen, indem sie gegen die Verfassungsschutzberichte gerichtlich vorgehen (BVerfG vom 20.2.2013 - 2 BvE 11/12 - BVerfGE 133, 100 RdNr 24) und verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20

    Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig

    Politische Parteien sind, solange das Bundesverfassungsgericht nicht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat, in der Wahrnehmung ihrer Rechte frei und dürfen darin nicht durch administratives Einschreiten unter Berufung auf die Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit gehindert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, BVerfGE 133, 100-111, Rn. 19, www.bverfg.de).

    Jenseits der Frage nach einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage ist es staatlichen Stellen aufgrund der Parteienfreiheit verwehrt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 ‌- 2 BvE 11/12 -, BVerfGE 133, 100-111, Rn. 22 m. w. N., juris).

    Diesen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, BVerfGE 133, 100-111, Rn. 21, juris).

    Für eine Nennung im Verfassungsschutzbericht müssen daher zwingend konkrete Umstände den Verdacht eines verfassungsfeindlichen Verhaltens rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1970 ‌- 2 BvF 1/69 -, BVerfGE 30, 1-47, Rn. 75, juris; Beschlüsse vom 24. Mai 2005 ‌- 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63-88, Rn. 67 und 68, und vom 20. Februar 2013 ‌- 2 BvE 11/12 -, BVerfGE 133, 100-111, Rn. 24, www.bverfg.de).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Denn insoweit macht sie eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status als Partei durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens geltend (vgl. grundlegend BVerfG, Plenarbeschluss vom 20. Juli 1954 - 1 PBvU 1/54 -, BVerfGE 4, 27 [30 f.]; speziell in Bezug auf Gemeinderatswahlen BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1957 - 2 BvH 1/56 -, BVerfGE 6, 367 [371 f.]; s. auch zuletzt BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, NVwZ 2013, 568 [569]; zur Geltendmachung des Verstoßes gegen Wahlrechtsgrundsätze auch Badura, in: Bonner Kommentar, 161. Lfg.
  • VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14

    Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

    Es ist einer Regierung daher untersagt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn eine solche Verdächtigung bei verständiger Würdigung der das GG beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - "VS-Bericht", juris Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, juris Rn. 22; VerfGH Saarland, Urteil vom 8. Juli 2014 - 5/14 [richtig: Lv 5/14 - d. Red.] - "Pastörs", S. 7, 13).

    Daher dürfen staatliche Stellen eine nicht verbotene Partei "in der Öffentlichkeit nur dann einer verfassungswidrigen Zielsetzung und Betätigung verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht" (so BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, juris Rn 20; Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, juris Rn 22; vgl. weiter VerfGH Rh-Pf, Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, juris Rn 17; vgl. auch VerfGH Saarland, Urteil vom 8. Juli 2014 - Lv 5/14 -, Umdruck S. 12).

  • VG Berlin, 02.02.2024 - 1 L 340.23

    Verfassungsschutzschutzbericht des Bundes: Vorerst keine Änderungen von Passagen

    Unter dem Gesichtspunkt der wehrhaften Demokratie darf er bei einem dahingehenden Befund vielmehr mit den Mitteln des Verfassungsschutzes, auch durch Darstellung der betreffenden Partei im Verfassungsschutzbericht, tätig werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12, BVerfGE 133, 100, Rn. 24; VGH München Beschluss vom 14. September 2023 - 10 CE 23.796, BeckRS 2023, 24631, Rn. 80 ff.; Urteil der Kammer vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Die Sperrwirkung des Art. 21 GG verhindert nur ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12, BVerfGE 133, 100, Rn. 24).

  • BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14

    Bildungsminister darf NPD als "braune Brut" bezeichnen

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend den Einsatz bewaffneter deutscher

  • EGMR, 27.10.2016 - 55977/13

    Verfassungskonformität von Parteien: Verfassungstreue der NPD nicht positiv

  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren

  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 24/14

    (Un-)Zulässigkeit von kommunalen Forderungen nach einem Parteiverbot

  • VG Gießen, 17.09.2013 - 8 L 1914/13

    Unterlassung von Äußerung im Wahlkampf

  • VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 L 40/14

    Öffentlich geäußerte Forderung einer Oberbürgermeisterin nach einem NPD-Verbot

  • VG Hannover, 07.12.2021 - 10 A 5739/19

    Redeverbot; Versammlungsbeschränkung

  • VG Minden, 15.11.2019 - 2 L 1244/19
  • VG München, 07.02.2014 - M 7 E 14.383

    Einstweilige Anordnung; amtliche Verbreitung von Informationsmaterial;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht